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Dezember 20th, 2017 at 11:36

APR Anpassung vorzuziehende Rechnungen – Klarna-Aktivierung

Immer wieder wurden Rechnungen für Klarna-Zahlung aktiviert, aber erst deutlich verzögert versendet, was dazu führte, dass Klarna-Zahler in einigen Fällen sogar bereits eine Mahnung von Klarna erhielten, bevor die Lieferung überhaupt da war. Dies führt natürlich zu vermeidbarem Ärger. Aus diesem Grund wird die Bearbeitung der Rechnungen von Klarna-Zahlern wie folgt neu festgelegt:

1. Rechnungen für Bestickungs-Bestellungen werden erst am Tag der Bestickung aktiviert. Die Mitarbeiter der Bestickungsabteilung müssen also künftig das Okay der Buchhaltung einholen, bevor sie die Bestickung eines Klarna-Zahlers ausführen können.

2. Alle übrigen Klarna-Rechnungen werden wie bisher üblich aktiviert.

3. Rechnungen von Klarna-Zahlern werden künftig als „vorzuziehende Rechnung“ markiert. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Klarna-Rechnungen so zeitnah wie möglich in den Versand gehen und Verzögerungen mit dem damit verbundenen Ärger vermieden werden.

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