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September 5th, 2016 at 17:47

Sonderschichtplan / Urlaubssperre zu Weihnachten 2016 / Neujahr 2017

Wie bereits in den vergangenen Jahren werden wir auch in diesem Jahr aufgrund des Weihnachtsgeschäfts wieder die Arbeitszeiten verändern und die Service-Zeiten (Telefon) erweitern.

Wie in der Vergangenheit bewährt: Versetztes Arbeiten im Büro in der Zeit von jeweils 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr; für den Versand ist zeitversetztes Arbeiten nur bei Bedarf vorgesehen. Für Büro und Versand gilt: Samstag ist ein zusätzlicher Arbeitstag in der Weihnachtssaison.

Als zusätzlichen Ausgleich für die Samstagsarbeit gewährt die Geschäftsleitung auch im kommenden Jahr für Heilig Abend und Silvester je einen halben Arbeitstag Sonderurlaub, so dass für beide Tage nur 1 Urlaubstag genommen werden muss.

Freizeitausgleich für Samstags-Arbeit wird vorzugsweise am Freitag der Folgewoche gewährt. Soweit aus dringenden betrieblichen Gründen kein Freizeitausgleich gewährt werden kann, ist in Absprache mit der Geschäftsleitung alternativ ein anderer Wochentag oder stundenweiser Freizeitausgleich oder Überstundenvergütung möglich.

Der Sonderschichtplan beginnt am Samstag, dem 19. November 2016. Der 17. Dezember ist der letzte Samstag mit Zusatzschicht. Der letzte reguläre Arbeitstag vor Weihnachten ist der 23. Dezember 2016.

Ich bitte in Büro und Versand die Dienstpläne bereits jetzt vorzubereiten.

Abzusprechen und zu organisieren ist insbesondere die Post-Abholung (Pakete) und Post-Einlieferung (Briefe) am Samstag. Samstags endet die Versand-Arbeitszeit frühestens mit der Abholung durch die Post und Erfassung der Wareneingänge bzw. Zuordnung der Wareneingänge.

In der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr wird das Telefon für Kunden wegen “Betriebsruhe” abgestellt sein. Wir werden dann wieder regulär ab 9. Januar 2017 (Montag) erreichbar sein.

In der Zeit vom 19. November bis 23. Dezember 2016 wird grundsätzlich kein Urlaub gewährt. Besonders begründete Ausnahmen sind mit der Geschäftsleitung direkt abzusprechen.

Die Inventur findet am 30. Dezember 2016 statt. Die Büro-Mitarbeiter sind für die Inventur der vorn gelagerten Büromaterialien zuständig; die Lager-Mitarbeiter für die Inventur der dort gelagerten Büro- und Versandmaterialien. Die Inventur wird von den dafür auch sonst zuständigen Mitarbeitern als Komplett-Inventur durchgeführt.

Versand und Büro sollten zugleich sicherstellen, dass möglichst alle versandbereiten Artikel auch noch am 30. Dezember in den Versand gehen.

Ich bitte bereits schon jetzt die entspechenden Dienstpläne vorzubereiten.

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  • 1

    Wie ist dieser Absatz gemeint? Falsch übertragen evt.?
    Als zusätzlichen Ausgleich für die Samstagsarbeit gewährt die Geschäftsleitung auch im kommenden Jahr für Heilig Abend und Silvester je einen halben Arbeitstag Sonderurlaub, so dass für beide Tage nur 1 Urlaubstag genommen werden muss.

    x on September 8th, 2016
  • 2

    Dieser Absatz ist genauso gemeint, wie er geschrieben wurde. Damit gibt die Geschäftsleitung die Zusage, dass auch im kommenden Jahr an der bisherigen Regelung zu Heilig Abend / Silvester festgehalten wird. D.h. also für eine Freistellung an diesen zwei Werktagen muss nur ein Tag Urlaub genommen werden.
    Was sollte an der Formulierung so unverständlich gewesen sein?

    Ralph P. Görlach on September 8th, 2016

 

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