Budoten Intranet

April 26th, 2012 at 7:42

APR: Änderung der Zahlungsweise nur noch mit Begründung möglich

Häufig wurden Zahlungsweisen ohne nachvollziehbare Begründung geändert. Dies ist ab sofort nicht mehr möglich. Bei Änderung der Zahlungsweise erfolgt vom Programm eine Nachfrage. Außerdem verlangt das Programm jetzt in jedem Fall eine Begründung für die Änderung der Zahlungsweise.

In diesem Zusammenhang wurde auch eine weitere Sicherheitsprüfung eingebaut um vermeidbaren Rücklastschriften nach abgelehnten Klarna-Zahlungen vorzubeugen.

Bei bestimmten Ablehnungsgründen wird durch eine neue Automatik (x_zw_aenderung_klarnaerror.apr) in den Kundendaten ein Klarna-Sperrmerker gesetzt. Dieser Sperrmerker (direkt über dem Merker Bankeinzug zu finden) kann jederzeit von Hand wieder entfernt werden.

Ist der Klarna-Sperrmerker gesetzt und wird die Zahlungsweise auf Bankeinzug geändert, erfolgt nun programmseitig eine weitere Sicherheitsabfrage mit dem Hinweis auf das besondere Risiko bei Bankeinzug.

Dies bedeutet nun aber nicht, dass alle Hinweise automatisch bedeuten müssen, dass in derartigen Fällen nie der Wechsel auf Bankeinzug zulässig wäre. Allerdings ist in diesen Fällen besonders abzuwägen, ob das Risiko des Bankeinzugs vertretbar erscheint. Dazu bietet insbesondere der Ablehnungsgrund, der auch in den Kundenanmerkungen gespeichert ist, wichtige Anhaltspunkte.

a_kunden.apr
a_order.apr
x_zw_aenderung_klarnaerror.apr

Z2.75h

 

RSS feed for comments on this post | TrackBack URI