Budoten Intranet

März 4th, 2012 at 14:49

Angabe von Lieferzeiten gegenüber den Kunden / Reaktion auf Beschwerden wegen langen Lieferzeiten

Ich weise nochmals nachdrücklich darauf hin, dass die allgemeinen Angaben in den AGB gegenüber Kunden nie als Argument für lange Lieferzeiten verwendet werden dürfen. Ebensowenig ist die in den AGB allgemein angegebene Lieferzeit dem Kunden gegenüber zu kommunizieren!

Lieferzeit-Angaben sind weitestgehend verbindlich

Zu jedem Produkt sind Standard-Lieferzeiten hinterlegt. Diese sind auf der Webseite angegeben. Dort ist klar vermerkt, bis wann die Ware voraussichtlich versandfertig ist.

In der a_order.apr ist unter Berücksichtigung von Wochenenden (Feiertage werden nicht berücksichtigt) und eventuellen Nachliefer-Zeiten angegeben, bis wann die Bestellung voraussichtlich versandfertig ist.

Die Angaben zum voraussichtlichen Liefertermin sind in der a_zulieferer.apr für jeden Lieferanten separat geschlüsselt. Dort ist die Zahl der Werktage hinterlegt, die für die Bestellbearbeitung bis Rechnungslegung erfahrungsgemäß benötigt werden. Aus diesen Angaben werden die Verfügbarkeitsinformationen auf der Webseite

Einzig diese Angaben sind für etwaige Reaktionen auf Beschwerden der Kunden bzgl. der Lieferzeiten maßgeblich und verbindlich.

Es ist ein Unding, dem Kunden mit allgemeinen Phrasen auf konkrete Probleme zu antworten!

Wenn dem Kunden gegenüber kommuniziert wurde, dass die Ware bis zum 18.02.2012 voraussichtlich versandfertig ist und dieses Datum nicht eingehalten wurde (Rechnungserstellung), so liegt ein erklärungsbedürftiges Fehlverhalten auf unserer Seite vor.

Wenn der Versand der Ware nicht wie üblich spätestens am Tag nach Rechnungslegung erfolgt ist, so liegt auch hier ein erklärungsbedürftiges Fehlverhalten auf unserer Seite vor.

Der Kunde darf mit Recht erwarten, dass Versprechen eingehalten werden.

Wir versprechen: „voraussichtlich versandfertig bis …“ (nicht wird versendet am)
Das bedeutet aber auch, dass die Ware spätestens am nächsten Werktag versendet werden muss.

Werden diese Versprechen nicht eingehalten, sind dem Kunden die Gründe mitzuteilen.

Anpassung des Versandtermins in der a_order.apr

In der a_order.apr kann der Termin für „voraussichtlich versandfertig bis …“ angepasst werden. Von diese Möglichkeit sollte insbesondere die Stickabteilung intensiv Gebrauch machen, da der Computer nicht automatisch erkennen kann, ob und bis wann eine Bestickungs-Bestellung fertiggestellt sein wird. Sobald die Rechnung erstellt ist, sollte die Bestickungsabteilung sofort das voraussichtliche Datum des Versands eintragen. Auf diese Weise erübrigen sich bereits an dieser Stelle unnötige Nachfragen der Kunden nach dem Stand ihrer Bestellung („…Rechnung schon lange geschrieben … warum noch kein Versand …?)

 

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