Bei Ausübung des Widerrufrechts müssen Kunden, die die Rechnung noch nicht bezahlt haben immer die Rücksendekosten selbst tragen. Klarna-Zahler werden im Regelfall die Rechnung noch nicht bezahlt haben. Sie müssen daher die Rücksendekosten regelmäßig selbst tragen, es sei denn wir haben falsche oder beschädigte Waren geschickt.
Die automatische Gutschrift-Erstellung wurde entsprechend angepasst.
x_gutschrift.apr
a_rechnung.apr
Z1.25h