Budoten Intranet

Februar 2nd, 2023 at 19:24

Resturlaub 2022

Der Resturlaub 2022 kann bis einschließlich 30.06.2023 genommen werden. Künftig bitte ich darauf zu achten, dass der Urlaubsanspruch grundsätzlich ein Jahres-Urlaubsanspruch ist. D.h., der Urlaub sollte auch möglichst im jeweiligen Urlaubsjahr genommen werden.

Erholungsurlaub dient der Erholung. Mit aufgespartem Urlaub ist eine Erholung natürlich nicht möglich. Deshalb würde ich es begrüßen, wenn der Urlaub künftig – unter Berücksichtigung betrieblicher Notwendigkeiten – im jeweiligen Urlaubs-Jahr in Anspruch genommen wird.

Auch auf die Übertragung von Resturlaub bis zum 31.03. des Folgejahres besteht grundsätzlich kein Anspruch. Ebenso wenig besteht ein Anspruch auf Urlaubs-Abgeltung in Geld, da man sich mit Geld weder Erholung noch Gesundheit kaufen kann.

Mit rechtzeitig genommenen und zur Erholung genutztem Urlaub aber tut man auch etwas für die eigene Gesundheit.

 

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