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November 7th, 2022 at 12:10

Betriebsbesichtigung durch die BG

Am 2. November 2022 hat ein Vertreter der Berufsgenossenschaft die Betriebsstätte inspiziert. Dabei wurden die nachfolgenden Feststellungen getroffen, die zeitnahe Änderungen / Anpassungen erfordern:

  1. senkrecht gelagerte Euro-Palette im Lager
    zur Reduzierung der Unfallgefahr wird angeregt, die Palette liegend zu lagern, da beim Umstürzen der Palette Verletzungsgefahr besteht
    alternativ: Sicherung der Palette gegen Umfallen
  2. abgelaufene Feuerlöscher
    Feuerlöscher, deren Haltbarkeit / Prüfsiegel abgelaufen ist, sollten umgehend aus den Zugriffs-Bereich entfernt werden, da im Fall der Fälle die Gefahr besteht, dass der versuch unternommen wird, einen nicht mehr einsatzbereiten Feuerlöscher zur Brandbekämpfung einzusetzen
  3. Arbeitsschutz-Belehrungen
    Arbeitsschutz-Unterweisungen haben immer mündlich zu erfolgen und sind zu dokumentieren
    eine Dokumentation über die Dienstbesprechung ist nicht ausreichend; vielmehr müssen alle Mitarbeiter, die an der Unterweisung teilgenommen haben, auf einer Teilnahme-Liste unterzeichnen
  4. Sicherheits-Messer
    Zum Schneiden / Öffnen sind Sicherheits-Messer zu verwenden. Es gibt hier verschiedene Anbieter – insbesondere die Firma Martor. Es empfiehlt sich, verschiedene Modelle zur Verfügung zu stellen, so dass sich die Mitarbeiter das Modell heraussuchen können, mit dem sie am besten arbeiten können.
  5. schnittfeste Sicherheits-Handschuhe
    Um Schnittverletzungen mit Papier und Kartonage zu vermeiden, wurde die Anschaffung von schnittfesten Sicherheits-Handschuhen der Stufe 1 (niedrigste Stufe) angeregt. Eine Befragung der Mitarbeiter im Lager ergab, dass derartige Handschuhe zwar durchaus auch Vorteile bieten könnten, jedoch überwiegend hinderlich sein dürften zumal die Verletzungs-Risiken vergleichsweise niedrig seien und es auch noch zu keinen Verletzungen gekommen ist, die durch derartige Handschuhe sicher vermeidbar gewesen wären.
    Risiken würden eher durch Klammerungen (Haller-Pakete) gesehen, die sich wesentlich schwerer vermeiden ließen. Es wurde angeregt, Haller Pakete mit besonderer Vorsicht zu behandeln und die Karton-Öffnung gesondert zu sichern.
  6. fortwährende Verstöße gegen Arbeitsschutz-Bestimmungen
    verstoßen Arbeitnehmer fortwährend trotz Ermahnung gegen Arbeitsschutz-Bestimmungen, so ist dieses Verhalten abmahnwürdig und kann eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen

 

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