Am 2. November 2022 hat ein Vertreter der Berufsgenossenschaft die Betriebsstätte inspiziert. Dabei wurden die nachfolgenden Feststellungen getroffen, die zeitnahe Änderungen / Anpassungen erfordern:
- senkrecht gelagerte Euro-Palette im Lager
zur Reduzierung der Unfallgefahr wird angeregt, die Palette liegend zu lagern, da beim Umstürzen der Palette Verletzungsgefahr besteht
alternativ: Sicherung der Palette gegen Umfallen - abgelaufene Feuerlöscher
Feuerlöscher, deren Haltbarkeit / Prüfsiegel abgelaufen ist, sollten umgehend aus den Zugriffs-Bereich entfernt werden, da im Fall der Fälle die Gefahr besteht, dass der versuch unternommen wird, einen nicht mehr einsatzbereiten Feuerlöscher zur Brandbekämpfung einzusetzen - Arbeitsschutz-Belehrungen
Arbeitsschutz-Unterweisungen haben immer mündlich zu erfolgen und sind zu dokumentieren
eine Dokumentation über die Dienstbesprechung ist nicht ausreichend; vielmehr müssen alle Mitarbeiter, die an der Unterweisung teilgenommen haben, auf einer Teilnahme-Liste unterzeichnen - Sicherheits-Messer
Zum Schneiden / Öffnen sind Sicherheits-Messer zu verwenden. Es gibt hier verschiedene Anbieter – insbesondere die Firma Martor. Es empfiehlt sich, verschiedene Modelle zur Verfügung zu stellen, so dass sich die Mitarbeiter das Modell heraussuchen können, mit dem sie am besten arbeiten können. - schnittfeste Sicherheits-Handschuhe
Um Schnittverletzungen mit Papier und Kartonage zu vermeiden, wurde die Anschaffung von schnittfesten Sicherheits-Handschuhen der Stufe 1 (niedrigste Stufe) angeregt. Eine Befragung der Mitarbeiter im Lager ergab, dass derartige Handschuhe zwar durchaus auch Vorteile bieten könnten, jedoch überwiegend hinderlich sein dürften zumal die Verletzungs-Risiken vergleichsweise niedrig seien und es auch noch zu keinen Verletzungen gekommen ist, die durch derartige Handschuhe sicher vermeidbar gewesen wären.
Risiken würden eher durch Klammerungen (Haller-Pakete) gesehen, die sich wesentlich schwerer vermeiden ließen. Es wurde angeregt, Haller Pakete mit besonderer Vorsicht zu behandeln und die Karton-Öffnung gesondert zu sichern. - fortwährende Verstöße gegen Arbeitsschutz-Bestimmungen
verstoßen Arbeitnehmer fortwährend trotz Ermahnung gegen Arbeitsschutz-Bestimmungen, so ist dieses Verhalten abmahnwürdig und kann eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen