Budoten Intranet

Juni 5th, 2022 at 16:39

Falsch zugesendete Ware – Retourenaufkleber

Bei der Zur-Verfügung-Stellung eines Retourenaufklebers für falsch zugesendete Ware sind in jedem Fall die Hinweise vom 20. März 2021 im Intranet zu beachten. Für extrem günstige Artikel (z.B. ein Schlüsselanhänger oder ein Standard-Gürtel) dürften die Kosten des Retourenaufklebers und der Bearbeitung der Rücksendung den Warenwert (Einkaufswert der Ware ist maßgeblich) erheblich übersteigen und somit unwirtschaftlich sein.

Ob sich eine Retoure „lohnt“ ist immer abhängig vom Einzelfall zu beurteilen.

a) Wenn die Kosten des Hin- und Rückversands den Verkaufspreis übersteigen ist es unter Zugrundelegung kaufmännischer Überlegungen für uns günstiger, dem Kunden die Ware zu „schenken“ und auf eine Rücksendung zu verzichten, da wir auf diese Weise letztlich günstiger kommen und Geld sparen.

b) Ähnliches gilt, wenn die Kosten des Hin- und Rückversands den Einkaufspreis übersteigen, wobei sich hier anders als in Variante a) immer noch – je nach Höhe der Marge – ein Nutzen durch die Rückholung ergeben könnte, weil die Kosten der Hin- und Rücksendung durch die Marge gedeckt sind und ein kleiner Gewinn verbleiben könnte. Trotzdem ist zu bedenken, dass auch die Bearbeitung der Rücksendung Arbeitszeit und damit Geld kostet.

Ganz allgemein gilt Folgendes:

hat ein Kunde, falsche Ware erhalten, so ist es hilfreich, zunächst abzuprüfen, ob diese Behauptung zutreffend ist. Über Fotos kann diese Behauptung überprüft werden.

Ein Retourenaufkleber wird frühestens nach Klärung des Sachverhalts übersendet und auch nur dann, wenn sich die Retoure „lohnt“.

 

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