Budoten Intranet

Januar 10th, 2021 at 20:48

Gütekontrolle vor Ausführung von Veredelungen erforderlich

Wiederholt haben wir nach der Ausführung von Bestickungen Reklamationen erhalten, die nicht die Bestickung selbst sondern die veredelte Waren betrafen. So gab es Webfehler bei Jacken aber auch schon wiederholt zu kurze Gürtel.

Das Problem dabei ist, dass eine ausgeführte Bestickung nicht die Mängelgewährleistung aushebelt. Mehr noch: Wenn das für Bausachen geltende Mängelgewährleistungsrecht auf ausgeführte Bestickungen übertragen wird so gilt, dass Budoten in solchen Fällen für Mängel an den veredelten Waren einzustehen hat. Im Baurecht ist es sogar so, dass der Handwerker, der vom Bauherrn gestellte mängelbehaftete Sachen verarbeitet, letztlich genauso haftet, als wenn er diese mängelbehafteten Sachen selbst gekauft und verwendet hätte.

Das bedeutet: Mängel an den verarbeiteten Textilien / Waren schlagen auch auf Budoten durch. Nicht nur, dass die verarbeiteten Textilien beim Lieferanten schwerer zu reklamieren sind auch die Arbeitszeit für die Bestickung ist umsonst gewesen. Im Rahmen der Mängelgewährleistung sind wir verpflichtet, die Ware noch einmal zu veredeln. Wir haben also doppelte Arbeit und doppelte Kosten.

Deshalb gilt ab sofort, dass vor dem Ausführen von Bestickungen die zu veredelnden Waren auf Sachmängel geprüft werden müssen. Dies betrifft Verarbeitungsfehler ebenso wie möglicherweise zu kleine Größen.

Gürtel sind in jedem Fall in der Länge nachzumessen um sicherzustellen, dass der zu bestickende Gürtel auch die bestellte Länge hat.

 

RSS feed for comments on this post