Budoten Intranet

August 10th, 2020 at 11:51

Stornierung von Bestellungen

Überwiegend akzeptieren wir Stornierungen von Bestellungen – insbesondere dann, wenn die Waren noch nicht versendet wurden anstandslos. Dieses Vorgehen entspricht allerdings nicht dem normalerweise vom Gesetz vorgegebenen Rahmen.

Zunächst ist festzuhalten, dass vom Kunden abgegebene Bestellungen in den meisten Fällen ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags (invitatio ad offerendum) darstellen. Hiermit bindet sich der Kunde an sein Angebot, während Budoten in der Entscheidung über die Annahme des Angebots noch frei bleibt. Aus der Bestellung selbst ergibt sich im Regelfall noch keine Lieferpflicht. Der Kaufvertrag kommt dann erst mit Lieferung zustande.

Eine Ausnahme gilt dort, wo der Kunde im Bestellprozess oder unmittelbar danach zur Zahlung aufgefordert wird. Die Zahlungsaufforderung gilt als Annahme des Kaufangebots durch Budoten.
Dies dürfte bei Vorauskasse, PayPal (nur wenn der Kunde in Vorleistung tritt – nicht bei PayPal-Rechnungszahlung) und Kreditkartenzahlung (bei Belastung der Kreditkarte) gelten.

Ein bereits zustande gekommener Kaufvertrag kann nicht durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. So wie der Vertragsschluss selbst ist auch die Auflösung eines Kaufvertrags (Stornierung) ein beiderseitig Einvernehmen erforderndes Rechtsgeschäft.

So gesehen ist eine einseitige Stornierung wegen einer nicht gezahlten Vorauskasse-Rechnung (wenn der Kunde selbst Vorauskasse gewählt hat) nicht möglich. Der Kunde bleibt sogar zur Zahlung verpflichtet und Budoten könnte die Zahlung auch erfolgreich gerichtlich einklagen. Gleiches gilt übrigens, wenn der Kunde eine solche Bestellung stornieren will.

Während die Rechtstheorie sehr klar ist, werden wir in der Praxis immer einen sinnvollen Mittelweg suchen müssen. Im Vordergrund steht das Ziel, den Kunden zufrieden zu stellen und dabei möglichst wenig Kosten (Arbeitszeit, Material, Ware) zu verursachen.

Deshalb spricht – immer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (im Besonderen Höhe des Bestellwerts, Bekanntsein eines Lieferengpasses, Kundenhistorie usw.) – nichts dagegen, wenn eine Stornierung seitens des Kunden akzeptiert wird.

Nicht zuletzt ist insbesondere bei privaten Endverbrauchern zu berücksichtigen, dass diesen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht die Rücksendung der Ware ermöglicht, was wiederum für uns mit Aufwand und Kosten verbunden wäre – insbesondere dann, wenn wir wissen, dass der Kunde die Ware eigentlich gar nicht mehr wünscht.

Umgekehrt gilt es aber zu beachten, dass Händlern, Sammelbestellern, Vereinen und Wiederverkäufern sowie Unternehmern kein Widerrufsrecht zusteht und der Umsatz im Grunde „sicher“ ist. Lediglich in den Fällen für die unser freiwilliges Rückgaberecht greift (Sperrgut und Gewichts-Artikel ausgenommen) kann der Kunde die Ware noch zurücksenden. Dies betrifft aber immer noch die Mehrzahl der Fälle.

Deshalb kann es in vielen Fällen zielführender sein, dem Kunden nicht allzuviele Steine in den Weg zu legen und keine allzuhohen Anforderungen an eine Stornierung zu stellen – selbst wenn dies rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte.

Ich verweise in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf den weiterhin bestehenden Genehmigungsvorbehalt der Geschäftsleitung für die Stornierung von Großbestellungen.

Normalerweise gilt für alle geschlossenen Verträge:
Eine Stornierung ist nur in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Denn rein rechtlich betrachtet ist die Stornierung ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag.
Für Bestellungen gilt, dass ein Vertragsrücktritt seitens des Kunden nur möglich ist, wenn zuvor eine angemessene Nachfrist (i.d.R. mind. 14 Tage) zur Vertragserfüllung unter Androhung des Rücktritts vom Vertrag gesetzt wurde.

Natürlich werden wir im Interesse eines guten Miteinander mit dem Kunden bemüht sein, seinen Wünschen Rechnung zu tragen. Andererseits bedeutet dies aber nicht, dass wir jedem Begehren nachkommen müssen.

Lieferzeiten bei Matten-Bestellungen sind im Vorfeld nicht nur bekannt, sondern auch normal und zu erwarten. Deshalb werden wir in solchen Fällen die Messlatte für die Möglichkeit einer Stornierung höher anlegen als beispielsweise bei einem aktuell nicht erhältlichen günstigen Bokken.

 

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